Wir kennen es doch alle, es ist Sommerpause, also stehen keine Punktspiele an. Aber nach der Saison ist vor der Saison und nun müssen die Mannschaftsaufstellungen aller Mannschaften des Vereins für die neue Saison festgelegt werden. Allerdings kommt dabei die eine oder andere Frage auf, denn nicht jeder weiß, worauf dabei genau geachtet werden muss.
Darum findest du hier die wichtigsten Hinweise und Regelungen, die bei einer Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb zu beachten sind.
In der Wettspielordnung (WO) gibt es zu diesem Thema sogar ein eigenes Kapitel. Dort sind alle Regeln zu finden. In diesem Artikel findest du Hinweise und Erklärungen zu Stamm-, Reserve- & Ergänzungsspielern, der Spielstärke-Reihenfolge, möglichen Toleranzen, dem Sperrvermerk, sowie zu einzuhaltenden Fristen.
Allgemeines über die Wettspielordnung
In der WO gibt es zu diesem Thema ein eigenes 6-seitiges Kapitel: „Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb“. Dort sind alle Regelungen zur Mannschaftsmeldung zu finden.
Zuerst werden einige Grundsätze festgelegt:
„1.1.1 Jeder Spieler darf in einer Mannschaftsmeldung nur einmal namentlich aufgenommen werden.
1.1.2 Jeder Spieler darf innerhalb einer Altersgruppe entweder in einer männlichen Mannschaft (gilt für männliche Spieler und ggf. auch für weibliche Spieler) oder in einer weiblichen Mannschaft (gilt nur für weibliche Spieler) als Stammspieler gemeldet werden.
1.1.3 Jeder Mannschaftsspieler hat in einer Mannschaftsmeldung den Status eines Stammspielers, Reservespielers (RES), weiblichen Ergänzungsspielers (WES), Jugend-Ergänzungsspielers (JES), Nachwuchs-Ergänzungsspieler (NES) oder Senioren-Ergänzungsspielers (SES).“
Im Folgenden wird erklärt, was es mit Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspielern auf sich hat.
Stammspieler, Reservespieler & Ergänzungsspieler
Stammspieler
In jeder Mannschaftsmeldung müssen mindestens so viele Stammspieler gemeldet werden, bis die Sollstärke des entsprechenden Spielsystems erfüllt ist. In der untersten Mannschaft zählen auch Reservespieler zur Sollstärke.
Zusätzlich können beliebig viele weitere Stamm-, Reserve, und Ergänzungsspieler in jeder Mannschaft gemeldet werden.
In jeder Mannschaft zählt maximal 1 Ausländer (welcher keinen gA oder eA Vermerk hat) als Stammspieler. Die Verbände dürfen für die unteren Ligen allerdings eigene Regelungen festlegen.
Reservespieler
Der Status des Reservespielers gilt nur für die Altersklasse Damen/Herren und hat keine Auswirkungen in Mannschaftsmeldungen anderer Altersklassen.
Ein Stammspieler, welcher in der letzten Halbserie weniger als 2 Einzel in zwei verschiedenen Punktspielen bestritten hat, erhält automatisch den Status eines Reservespielers (RES). Dies gilt nicht für die letzte Mannschaft eines Vereins.
Andersherum gilt dasselbe:
Wenn ein Reservespieler in einer Halbserie an mindestens 2 Einzel in zwei verschiedenen Punktspielen teilgenommen hat, dann wird der RES-Vermerk zur nächsten Halbserie automatisch aufgehoben. Der Reservespieler wird wieder zum Stammspieler.
Bei einem Vereinswechsel wird der RES-Status auch automatisch aufgehoben, wenn der Spieler schon mindesten 2 Einzel in verschiedenen Punktspielen gespielt hat.
Wenn ein Spieler den RES-Status neu erhält, dann kann der Verein einen Antrag auf Aufhebung des RES-Statuts stellen (beim Verband bzw. DTTB).
Ergänzungsspieler
Ein Ergänzungsspieler muss in der Mannschaftsmeldung entsprechend seiner Spielstärke und ohne Sperrvermerk eingereiht werden und zählt nicht zu Sollstärke.
Es gibt verschiedene Typen von Ergänzungsspielern:
Weibliche Ergänzungsspieler (WES), Jugend-Ergänzungsspieler (JES), Nachwuchs-Ergänzungsspieler (NES), Senioren-Ergänzungsspieler (SES)
In der WO sind diese wie folgt definiert (Abschnitt H – 1.4):
„1.4.1 Weibliche Ergänzungsspieler (WES)
Eine Spielerin, die in der Mannschaftsmeldung eines Geschlechts einer Altersklasse als Stamm- oder Reservespieler aufgeführt ist, darf in jeder Altersklasse derselben Altersgruppe in der Mannschaftsmeldung des anderen Geschlechts als weiblicher Ergänzungsspieler aufgeführt werden. Das gilt auch für Spielerinnen, die in der betreffenden Altersklasse in keiner weiblichen Mannschaft gemeldet sind.
1.4.2 Jugend-Ergänzungsspieler (JES)
Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt, darf in einer Mannschaft seines Geschlechts in der Altersklasse Damen/Herren als Jugend-Ergänzungsspieler gemeldet werden.
Abweichend davon dürfen die Mitgliedsverbände für weibliche Spieler Regelungen für die Meldung in Herrenmannschaften beschließen.
1.4.3 Nachwuchs-Ergänzungsspieler (NES)
Ein Spieler, der in einer Mannschaftsmeldung einer Nachwuchs – Altersklasse als Stammspieler aufgeführt ist, darf in jeder anderen für ihn gemäß WO A 8 zutreffenden Altersklasse der Altersgruppe Nachwuchs entweder in einer männlichen Mannschaft (gilt für männliche Spieler und ggf. auch für weibliche Spieler) oder in einer weiblichen Mannschaft (gilt nur für weibliche Spieler) als Nachwuchs-Ergänzungsspieler gemeldet werden.
1.4.4 Senioren-Ergänzungsspieler (SES)
Ein Spieler, der in einer Mannschaftsmeldung einer Senioren-Altersklasse als Stammspieler aufgeführt ist, darf in jeder anderen für ihn gemäß WO A 8 zutreffenden Altersklasse der Altersgruppe Senioren entweder in einer männlichen Mannschaft (gilt für männliche Spieler und ggf. auch für weibliche Spieler) oder in einer weiblichen Mannschaft (gilt nur für weibliche Spieler) als Senioren-Ergänzungsspieler gemeldet werden.“
Spielstärke-Reihenfolge, Toleranzen & Sperrvermerke
„Sämtliche in den Punktspielen eventuell zum Einsatz kommenden Mannschaftsspieler müssen entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der untersten Mannschaft; Ausnahmen siehe WO H 2.4) in der Mannschaftsmeldung aufgeführt werden.“ (WO – Abschnitt H – 2.2)
Die Spielstärke-Reihenfolge wird mittels der vergleichbaren QTTR-Werte ermittelt.
Für die Vorrunde werden die QTTR-Werte vom 11. Mai verwendet.
Für die Rückrunde werden die QTTR-Werte vom 11. Dezember verwendet.
Bei der Mannschaftsmeldung darf mit folgenden Toleranzen von der Spielstärke-Reihenfolge abgewichen werden:
Toleranzen
Erwachsene & Senioren:
Mannschaftsübergreifend = 50 TTR-Punkte
Mannschaftsintern = 35 TTR-Punkte
Nachwuchsspieler in Mannschaftsmeldung der Erwachsenen:
Erhöhung der Toleranz um 35 bzw. 70 TTR-Punkte (Landeskader oder höher).
Mannschaftsübergreifend = 85 bzw. 120 TTR-Punkte
Mannschaftsintern = 70 bzw. 105 TTR-Punkte
Nachwuchs:
Mannschaftsübergreifend = 85 TTR-Punkte
Mannschaftsintern = 70 TTR-Punkte
Mit anderen Worten:
„Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als XX TTR-Punkte (siehe mannschaftsübergreifende Toleranzen) kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als XX TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß WO H 2.4 zu behandeln ist. => siehe Sperrvermerk
Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als XX TTR-Punkte (siehe mannschaftsinterne Toleranzen) kleiner ist.“
Sperrvermerk
Spieler die von der Spielstärke-Reihenfolge abweichen, dürfen in tieferen Mannschaften gemeldet werden, erhalten daraufhin aber einen Sperrvermerk (SPV).
Diesen erhalten sie entweder
- zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Saison, oder
- zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten.
Für Spieler mit Sperrvermerk gilt:
„Sie verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in jeder einzelnen oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Bei Fortbestehen des Sperrvermerks zur Rückrunde ist die Meldung solcher Spieler in einer anderen Mannschaft nicht erlaubt.
Wenn in einer Mannschaft ein Spieler einen Sperrvermerk erhält, erhalten auch alle über ihm stehenden Spieler dieser Mannschaft einen Sperrvermerk.
Die Dauer eines Sperrvermerks reicht längstens bis zum Ende der Spielzeit.“
Der SPV-Vermerk ist wie die WES, JES, NES & SES Vermerke in der Mannschaftsmeldung in Click-TT für alle zu sehen.
Fristen
Die Fristen sind von Verband zu Verband unterschiedlich, jedoch ist ein Rahmen durch den DTTB festgelegt:
„2.1.3 Das Zeitfenster für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde beginnt am 20. Juni und endet am 1. Juli, das der Rückrunde beginnt am 16. Dezember und endet am 22. Dezember. Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich einen früheren Start- und/oder einen früheren Endtermin für die Vorrundenmeldung festlegen, die beide nicht vor dem 4. Juni liegen dürfen.“ (WO – Abschnitt H – 2.1)
Die Mannschaftsmeldung muss bis zum entsprechenden Termin abgegeben werden und wird daraufhin vom Staffelleiter überprüft.
Entspricht die Meldung den Regeln, wird sie durch den Staffelleiter genehmigt.
Wird eine Regel nicht eingehalten nimmt der Staffelleiter entsprechende Änderungen (ggf. nach Rücksprache mit dem Verein) vor, wie z.B. SPV erteilen, Reihenfolge von Spielern innerhalb der Mannschaft ändern.
Die genehmigten Mannschaftsmeldungen werden in Click-TT veröffentlicht.
Zusammenfassung
Jeder Spieler darf in einer Mannschaftsmeldung nur einmal vorkommen und ist entweder Stamm-, Reserve oder Ergänzungsspieler. Die Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb erfolgt nach Spielstärke-Reihenfolge, welche durch die QTTR-Werte ermittelt wird. Falls die vorgegebenen Toleranzen nicht eingehalten werden können, erhalten die entsprechenden Spieler einen Sperrvermerk. Die Mannschaftsmeldung ist bis zu einer (meist vom Verband festgelegten) Frist abzugeben und wird daraufhin vom Staffelleiter geprüft.
Quellen